ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.     Geltungsbereich

Sämtliche Dienstleistungen der Primefocus GmbH unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert oder ergänzt werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integrierenden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.

2.     Leistungsumfang

Primefocus GmbH bietet dem Kunden individuelle, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen an wie z.B. Leistungsdiagnostik, Athletik- und Personaltraining, Coaching und Sportmanagement.

Die Dienstleistungen von Primefocus GmbH können nur vom Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf Drittpersonen ist nicht zulässig. Die Angebote von Primefocus GmbH können sich ändern und sind ohne Verpflichtung.

3.     Inhalt

Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn der zu erbringenden Dienstleistung im durchgeführten Gespräch (Bedürfnisbefragung, Ziele und Wünsche) Primefocus GmbH wahrheitsgetreu und detailliert über sein(e) Vorhaben und Gesundheitszustand zu informieren.

Gestützt auf dieses Gespräch wird Primefocus GmbH eine individuelle, auf den Kunden zugeschnittene Dienstleistung ausarbeiten. Werden vom Kunden darüber hinaus weitergehende Dokumentationen gewünscht, werden diese dem Kunden zusätzlich nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.

Preise und Zahlungskonditionen

Es gelten die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abmachung getroffen wurde. Abos, Beratungen und Produktkäufe müssen bei Vertragsabschluss bezahlt werden. Rechnungen werden nur an Personaltraining-Kunden gewährt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Primefocus GmbH behält sich Änderungen der Preisgestaltung ausdrücklich vor, wenn Zusatzaufwendungen anfallen. Allfällige Änderungen sind vom Kunden vorab unterschriftlich anzuerkennen.

Bei Gesundheitsvorträgen oder Workshops ist Primefocus GmbH berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungstermine hängen von der zu entrichtenden Dienstleistung ab. Wird nichts anderes vereinbart, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet.

4.     Rabatte und Vergünstigungen

Haben Kunden aufgrund ihres Arbeitgebers bei Primefocus GmbH Rabatte oder Vergünstigungen, ist es Sache der Kunden Primefocus GmbH auf die Rabatte aufmerksam zu machen. Erst wenn der Kunde sein Interesse an den Rabatten mitgeteilt hat, kann dieser von Vergünstigungen profitieren. Primefocus GmbH gewährt nachträglich keine Rabatte. Primefocus GmbH hat jederzeit das Recht die Rabatte anzupassen.

Arztzeugnisse werden erst ab einer durch Krankheit bedingte Abwesenheit von einer Woche gewährt.

5.     Rücktritt durch Primefocus GmbH

Wird die von Primefocus GmbH verlangte angemessene Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Primefocus GmbH gesetzten Nachfrist von 5 Tagen nicht geleistet, so ist Primefocus GmbH zum entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist Primefocus GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten; ein wichtiger Grund liegt bzw. vor, falls Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Veranstaltungszwecks gebucht werden.

Höhere Gewalt und andere von Primefocus GmbH nicht verschuldete Ereignisse, die vertraglich vereinbarte Leistungen verunmöglichen, berechtigen Primefocus GmbH die Leistung hinauszuschieben
oder von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.

6.     Ort und Erfüllung der Dienstleistung

Datum und Uhrzeit der Dienstleistung werden vom Kunden schriftlich oder mündlich direkt mit der jeweiligen Kontaktperson vereinbart. Ist der Kunde verhindert, muss der Termin spätestens 48 Stunden vor dem Start der abgemachten Dienstleistung abgesagt werden. Ansonsten werden die Kosten zu 100% dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. seinem Abo belastet.

Soweit ein Abo nicht mehr benutzt werden kann (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung nach Vorweisung eines Arztzeugnisses zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andre Person übertragen werden; es werden keine Trainings zurückerstattet.

7.     Haftung

Die Haftung der Primefocus GmbH wird soweit gesetzlich zulässig auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist alleinige Sache des Kunden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die Primefocus GmbH organisiert. Primefocus GmbH haftet weder für Unfälle und Krankheiten, noch für die allfällige Nichterreichung der vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecke und Ziele.

Die Haftung von Primefocus GmbH für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. sowie für deponierte Gegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist alleinige Sache des Kunden.

8.     Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Primefocus GmbH gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet. Teilt der Kunde Primefocus GmbH nichts anderes mit, erhält dieser von Primefocus GmbH Newsletter und Informationsschreiben an die von ihm angegebene Adresse.

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch des Kunden nach der Dienstleistung gelöscht.

9.     Geheimhaltung

Primefocus GmbH hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Dienstleistungen stehenden Angaben Stillschweigen zu wahren; diese Pflicht besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.

10.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Primefocus GmbH unterstehen materiellem Schweizer Recht. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien unter Vorbehalt von zwingenden Gerichtsständen Zuchwil.

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